In Stäfa ist das grosse Areal «Zehntentrotte» noch weitgehend unbebaut und ungenügend erschlossen. Der Fachbereich Raumplanung hat den Auftrag, mit einem Quartierplan das Areal zu erschliessen. In einer ersten Phase musste das Erschliessungskonzept definiert werden. Wie soll das Areal erschlossen werden? Im Norden ist das Areal begrenzt durch die Bahnlinie, im Süden durch die Seestrasse (Kantonsstrasse). Über die Bahnlinie verbindet die Tra...
Mehr anzeigenIn Stäfa ist das grosse Areal «Zehntentrotte» noch weitgehend unbebaut und ungenügend erschlossen. Der Fachbereich Raumplanung hat den Auftrag, mit einem Quartierplan das Areal zu erschliessen. In einer ersten Phase musste das Erschliessungskonzept definiert werden. Wie soll das Areal erschlossen werden? Im Norden ist das Areal begrenzt durch die Bahnlinie, im Süden durch die Seestrasse (Kantonsstrasse). Über die Bahnlinie verbindet die Traubenbergbrücke das Areal mit dem übrigen Gemeindegebiet. Die Brücke genügt allerdings bezüglich Statik und Verkehrssicherheit den Erschliessungsanforderungen nicht. Durch den östlichen Bereich des Areals fliesst der Mülibach und die Gebäude dort befinden sich im Inventar der schutzwürdigen Ortsbilder von überkommunaler Bedeutung. Sowohl das AWEL, wie auch das ARE, haben sich gegen eine Erschliessung von Osten her ausgesprochen. Im mittleren Bereich auf der Südseite befindet sich der Rebhang in einer Freihaltenzone. Eine Erschliessung mit einem Tunnel unter dem Rebhang hat das ARE als nicht bewilligungsfähig deklariert. Die einzige Erschliessungsvariante, an welcher keine kantonale Amtsstelle etwas auszusetzen hatte, ist der bestehende Anschluss an die Seestrasse im Westen des Areals. Allerdings hat dieser Anschluss andere Nachteile. Zum Beispiel müsste die Seestrasse um einen Linksabbieger verbreitert werden und die Erschliessung des Areals wäre nicht etappierbar.
In einer Variantenstudie haben die Raumplaner insgesamt 10 Erschliessungsvarianten ausgearbeitet und die Vor- und Nachteile anhand von 14 Kriterien untersucht. Kriterien können wichtig oder auch weniger wichtig sein. Deshalb wurden die einzelnen Kriterien mit einer Gewichtung (g) versehen. Danach erhielten die Varianten bei jedem Kriterium eine Beurteilungsnote (n). Gewichtung und Note wurden miteinander multipliziert und so ergab sich eine Punktzahl, mit welcher die Bestvariante ermittelt werden konnte.
Obwohl diese Variantenbewertung nach Systems Engineering möglichst objektiv sein soll und nachvollziehbar ist, ist es unausweichlich, dass persönliche Vorlieben und Präferenzen in die Bewertung einfliessen. Deshalb wurde die Bewertung durch den Planungsausschuss vorgenommen und die nun vom Planungsausschuss definierte Bestvariante ist die Lösung, hinter der der Planungsausschuss steht. Zudem kann gegenüber der kantonalen Verwaltung fundiert argumentiert werden, sollte sie in der Vorprüfung die getroffene Lösung bemängeln.
Der Fachbereich Raumplanung ist nun daran, den ersten Entwurf des Quartierplans auszuarbeiten.