Nach einem 25-jährigen Verfahren wurde der Quartierplan Mattacker in Wetzikon vom Kanton Zürich genehmigt. Der Quartierplan ist ein Instrument zur Erschliessung von Bauland im Privatbesitz. Das Gesetz regelt den Verfahrensablauf detailliert und gibt Fristen vor. Er kommt dann zur Anwendung, wenn sich die Grundeigentümer auf privatrechtlicher Basis nicht einigen können. Ein mehrjähriger Versuch einer solchen privatrechtlichen Einigung versagt...
Mehr anzeigenNach einem 25-jährigen Verfahren wurde der Quartierplan Mattacker in Wetzikon vom Kanton Zürich genehmigt. Der Quartierplan ist ein Instrument zur Erschliessung von Bauland im Privatbesitz. Das Gesetz regelt den Verfahrensablauf detailliert und gibt Fristen vor. Er kommt dann zur Anwendung, wenn sich die Grundeigentümer auf privatrechtlicher Basis nicht einigen können. Ein mehrjähriger Versuch einer solchen privatrechtlichen Einigung versagte, worauf hin im Jahr 2000 das Quartierplanverfahren eingeleitet worden ist.
Die im Gesetz vorgegebenen Fristen scheiterten oftmals am Umstand, dass viele Player mit unterschiedlichen Interessen mitmischen. Eigentümer wechseln und die gesetzlichen und baulichen Rahmenbedingungen können sich im Verlauf des Verfahrens ändern, so dass die Planung jeweils wieder angepasst werden muss.
Der Quartierplan erlitt jede nur denkbare Verzögerung:
- Er grenzt an die Rapperswilerstrasse, welche als Ersatz für die fehlende Autobahn zwischen Uster und Betzholzkreisel dient. Nachdem der Quartierplan eingeleitet worden war, begann das kantonale Tiefbauamt, einen Ausbau dieser Strasse samt Kreisel zu planen, wofür Land aus dem Quartierplanperimeter abgetreten werden musste. Der Quartierplan musste bis zur Fertigstellung dieses Strassenausbaus sistiert werden.
- Parallel zum Quartierplan musste auf einem Teilgebiet ein Gestaltungsplan entwickelt werden. Mit dem Gestaltungsplan werden abweichend zur Bau- und Zonenordnung detaillierte Vorschriften zur Überbauung festgelegt. Die Verfahrensabläufe von Quartier- und Gestaltungsplan sind unterschiedlich, mit verschiedenen Abläufen und verschiedenen Playern, sie müssen aber am Schluss zeitgleich dem Kanton zur Genehmigung eingereicht werden.
- Entlang der Rapperswilerstrasse ist ein Radweg geplant. Während des Verfahrens erhöhten sich die kantonalen Anforderungen an Radwege. Es musste umgeplant und von den betroffenen Privatgrundstücken zusätzlich Land abgezogen werden.
- Für die Fertigstellung des regionalen Radwegs entlang der Rapperswilerstrasse hätten zwei alte Einfamilienhäuser abgebrochen werden müssen. Weil der Abbruch für die künftige Neuüberbauung ohnehin erforderlich würde, hat der Kanton die Fertigstellung des Radwegs zurückgestellt und diese auf die Zeit nach dem Abbruch verschoben. Nach dem vermeintlichen Abschluss des Verfahrens hat dann aber das ASTRA die Rapperswilerstrasse samt Radweg in ihr Eigentum übernommen. Die Fertigstellung des Radwegs durch den Kanton ist dadurch obsolet geworden und das ASTRA hatte kein Interesse an diesem Radweg. Weil die Finanzierung der Fertigstellung des Radwegs nicht mehr geregelt war, hat der Kanton die Genehmigung des Quartierplans verweigert. Für die Fertigstellung des Radwegs musste ein Bauprojekt erstellt werden und die Finanzierung durch die Gemeinde gesichert sein. Erst mit dieser Ergänzung konnte dann der Kanton die Planung genehmigen.
Fazit: Ein Planungsauftrag ist immer ein kleines Abenteuer. Der Weg zum Ergebnis verläuft selten gradlinig. Im Unterschied zu Bauprojekten kann es vorkommen, dass das Endergebnis oftmals von der Absicht zu Beginn der Planung abweicht.